Meldung des Todesfalls: Fischereikarte

Hat die Verstorbene/der Verstorbene eine Fischereikarte besessen, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat, in Wien: Magistratische Bezirksämter), bei der die Fischereikarte gelöst wurde, melden.

Meist genügt ein formloses Schreiben unter Bekanntgabe der Mitgliedsnummer (eventuell Kopie der Sterbeurkunde bzw. Abschrift aus dem Sterbebuch).

HINWEIS
Die Fischereikarte kann von den Hinterbliebenen nicht übernommen werden, da sie namentlich und erst nach Ablegung einer Eignungsprüfung ausgestellt wird.
Stand: 25.02.2013
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion
Transparente Grafik zwecks Webanalyse

Quelle: HELP.gv.at

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