Meldung des Todesfalls: Sozialamt

Allgemeine Informationen

Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

ACHTUNG
Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

Zuständige Stelle

Erforderliche Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Stand: 28.02.2013
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion
Transparente Grafik zwecks Webanalyse

Quelle: HELP.gv.at

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