Meldung des Todesfalls: Sozialamt
Allgemeine Informationen
Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.
ACHTUNG
Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.
Zuständige Stelle
- Das Gemeindeamt oder die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: das Sozialzentrum bzw. Sozialreferat der MA 40
Erforderliche Unterlagen
- Kopie der Sterbeurkunde bzw. Abschrift aus dem Sterbebuch
- Sozialhilfe-Terminkarte der Verstorbenen/des Verstorbenen
Rechtsgrundlagen
Zum Formular
Abgenommen durch:
Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion
Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion
Quelle: HELP.gv.at



