Verlassenschaftsverfahren

Das zuständige Standesamt verständigt bei einem Todesfall das Verlassenschaftsgericht (Bezirksgericht), in dessen Sprengel die Verstorbene/der Verstorbene den letzten Wohnsitz hatte.

Das Gericht leitet daraufhin ein Verlassenschaftsverfahren ein. Die Notarin/der Notar, die/der je nach Wohnort und Sterbetag zuständig ist, lädt als "Gerichtskommissärin"/ "Gerichtskommissär" die Hinterbliebenen zur sogenannten "Todesfallaufnahme".

TIPP
Im Kapitel "Erben" finden Sie ausführliche Informationen zum Ablauf eines Verlassenschaftsverfahrens.
Stand: 09.01.2013
Hinweis .
Abgenommen durch:
Österreichische Notariatskammer
Transparente Grafik zwecks Webanalyse

Quelle: HELP.gv.at

Logo HELP.gv.at
 
NEWS
Eternitsammlung endet mit
15. Mai 2013

mehr
Diplompflegeausbildung
grenzüberschreitend

mehr
Keine Scheu vor Erste
Hilfe Maßnahmen

mehr
VERANSTALTUNGEN
Radservicetag und Umwelttag
mehr
Winklarn in Bewegung
7. Winklarner Gesundheitstagmehr
Die Heilkraft des Wortes
Vortrag von Frau Univ.Prof. Dr.Rotraud A.Pernermehr
Gemeinden im Bezirk Amstetten
Del.icio.us Google Bookmarks Twitter