Verlassenschaftsverfahren
Das zuständige Standesamt verständigt bei einem Todesfall das Verlassenschaftsgericht (Bezirksgericht), in dessen Sprengel die Verstorbene/der Verstorbene den letzten Wohnsitz hatte.
Das Gericht leitet daraufhin ein Verlassenschaftsverfahren ein. Die Notarin/der Notar, die/der je nach Wohnort und Sterbetag zuständig ist, lädt als "Gerichtskommissärin"/ "Gerichtskommissär" die Hinterbliebenen zur sogenannten "Todesfallaufnahme".
TIPP
Im Kapitel "Erben" finden Sie ausführliche Informationen zum Ablauf eines Verlassenschaftsverfahrens.
Abgenommen durch:
Österreichische Notariatskammer
Österreichische Notariatskammer
Quelle: HELP.gv.at



